Arbeitsamt in Rostock - Empfehlungen und Erfahrungsberichte

Veröffentlicht auf von Hannemann Inge

Arbeitsamt, Agentur für Arbeit, Jobcenter und Arge sind gemeinsame Begriffe, welche das ursprüngliche Arbeitsamt beschreibt. Ändern die neuen Begriffe etwas am bisherigen Ablauf? Wie arbeitet das Arbeitsamt?

Wann zur Agentur für Arbeit?

Die Kündigung flattert ins Haus, das erarbeitete Geld reicht trotz allem nicht zum Leben, der Konkurs im beschäftigten Unternehmen steht an oder Kurzarbeit ist angekündigt wurden. Was tun? Sind diese Fragen offen, sollte der Weg zum Arbeitsamt gegangen werden.

Bei einer Kündigung ist die Arbeitsagentur für das Bearbeiten einer Arbeitslosmeldung zuständig. Sie muss, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, den Antrag entgegennehmen und bearbeiten. Die Voraussetzungen liegen vor, sobald zwölf Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet wurde oder eine Ausbildung beendet ist. Selbstständige und Freiberuflicher können sich arbeitslos melden, sofern sie freiwillige Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt haben. Ist dieses nicht der Fall, sollten sie sich unverzüglich beim zuständigen Jobcenter an ihrem Wohnort melden.

Es wird gearbeitet und gearbeitet und der Lohn reicht trotzdem nicht. Was tun? Hier lohnt sich eine Anfrage beim Jobcenter, ob es aufstockendes Geld gibt. Diese verweisen zunächst gerne an die Wohngeldstelle, um dort einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. Das ist richtig und doch kann parallel ein Antrag auf ergänzende Leistungen gestellt werden. Das Jobcenter hat diesen zu prüfen.

Nicht überall ist der Wirtschaftsaufschwung angekommen. Der Betrieb meldet Insolvenz an. Nun sollte hier der erste Weg zum Arbeitsamt erfolgen, um dort Insolvenzgeld über die Agentur zu beantragen. Geld, welches bezahlt wird, bis die Insolvenz geklärt ist. Dieselbe Vorgehensweise stellt sich bei Kurzarbeit da, wenn das Unternehmen die Kurzarbeit gemeldet hat.

Bei allen genannten Beispielen ist die Arbeitsagentur oder das Jobcenter zuständig. Unabhängig der Zuständigkeit haben diese nun die Aufgabe mit dem Kunden nach freien Stellen über ihre Jobbörse zu suchen. Die Arbeitsvermittlung bedient sich hier ihrer internen Jobbörse, welche für den Arbeitssuchenden über das Internet ebenfalls zugänglich ist.

Kunden bei der Agentur als auch beim Jobcenter sind dazu verpflichtet, in Eigeninitiative nach Jobs zu suchen. Jobbörsen sind im Internet zahlreich vorhanden. Bekannte Jobsuchmaschinen wie www.meinestadt.de sind allgemein bekannt. Jobbörse wie www.arbeiten.de müssen noch bekannter werden. Diese Jobbörse ist noch relativ „klein“ und die Angebote noch nicht so zahlreich wie bei anderen. Die Sortierung ist sehr gut und nicht alle Arbeitgeber inserieren neben arbeiten.de in weiteren Börsen. So ist die Anzahl der Mitbewerber gering und die Chancen steigen.

Weiterbildungen und Qualifizierungen

Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter ist dazu angehalten, bei Bedarf Weiterbildungen oder Qualifizierungen anzubieten. Nach geprüften Voraussetzungen über einen Fragenkatalog kann über einen Bildungsgutschein entschieden werden. Die Voraussetzungen sind streng und sind in jedem Einzelfall zu prüfen. Es kann und darf nicht gesagt werden, dass jeder Anfragende eine Qualifizierung erhält.

Informationen sind unter www.arbeitsagentur.de oder Agentur für Arbeit, Kopernikusstr. 1a
,18057 Rostock zu erhalten.

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Veröffentlicht in Ausbildung & Weiterbildung

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