Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte und Migranten

Veröffentlicht auf von inge.hannemann

 

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Ziel: Erweiterung der beruflichen Kompetenzen und Fertigkeiten

 

Hintergrund: Ausgleich der steigenden beruflichen Anforderungen und Sicherung des Arbeitsplatzes

 

Zielgruppe: Geringqualifizierte und Aufstocker (Arbeitnehmer, welche ergänzend Hartz4-Leistungen beziehen)

 

In Studien wurde nachgewiesen, dass in Hamburg rund 33.000 Menschen zusätzliche Unterstützung durch Hartz4-Leistungen erhalten. Sie sind besonders in niedrig qualifizierten Bereichen zu finden. Geringfügige Beschäftigungen wurden dabei berücksichtigt. Erschreckend ist die Zahl, dass knapp 43.000 Beschäftige einer Vollzeittätigkeit nachgehen und trotzdem auf Hartz4-Leistungen angewiesen sind. Für diese Menschen besteht nun die Möglichkeit mit geldlicher Unterstützung durch den europäischen Sozialfond (ESF) und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie, Integration Hamburg (BASFI) sich beruflich im Unternehmen weiter zu bilden und entwickeln. Dafür erhält das Unternehmen von dieser Behörde einen Zuschuss von 50 bis 100 Prozent. Die Förderhöhe ist von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Beschäftitgen und dem Unternehmen abhängig. Umgerechnet in Zahlen bedeutet dieses eine Förderung von rund 500 Beschäftigten und 500 Aufstocker in Hamburg.

 

Für ungelernte Kräfte werden Weiterbildungsangebote durch den europäischen Sozialfond, die Agentur für Arbeit und der Jobcenter team.arbeit.hamburg angeboten. Dabei liegt das vorrangige Ziel im Erreichen und Nachholen von anerkannten Berufsabschlüssen. Diese sollen über eine externe Prüfung vor der Handels- oder Handwerkskammer abgelegt werden.

 

Migranten, mit fehlender Anerkennung ihres gelernten Berufes erhalten sogenannte Anpassungsqualifizierungen. Damit sollen ungenutzte Potenziale genutzt werden. Die „Zentrale Anlaufstelle Anerkennung“ (ZAA) wird dazu bei Bedarf mit Mitteln auf dem ESF aufgestockt. Ziel ist die kompetente persönliche Beratung und der Aufbau einer Datenbank über Zuständigkeiten und Anerkennungsverfahren von Migranten. Derzeit ist das Diakonische Werk in Hamburg mit dem Aufbau der Datenbank beauftragt. Das neue „Anerkennungsgesetz“ des Bundes ist dafür neu geregelt wurden. Das bedeutet, dass nun innerhalb von drei Monaten eine individuelle Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsabschlüssen mit dem deutschen Standard entschieden sein muss.

Liegen Unterschiede zum deutschen Standard vor, das heißt müssen Nachqualifizierungen erlangt werden, werden diese durch die Agentur für Arbeit, den Jobcentern sowie aus ergänzenden Mitteln eines Stipendienprogramms der BASFI bereitgestellt. Besonders Berufe aus der Gesundheits- und Krankenpflege und handwerkliche Berufe wie Klempner oder Elektrotechniker werden dabei berücksichtigt. Dafür werden rund 1,25 Mio. Euro bereitgestellt.

 

Höhe der Stipendien:

 

Die Stipendiaten sind an der Höhe des Bafögs orientiert. Siehe hierzu: www.bafoeg-aktuell.de. Dabei werden 50 Prozent als Darlehen und 50 Prozent als Zuschuss gewährt. Die Förderdauer beträgt maximal 18 Monate. Zuschüsse für Lernmittel, Kurs- und Prüfungsgebühren sind in Höhe von maximal 5.000 Euro vorgesehen. Rund 100 Teilnehmer sollen so jährlich gefördert werden. 

 

Urheberrecht: Inge Hannemann; Quelle: www.hamburg.de; Bild: Flickr

 

 

 

 

 

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